Am Krankenhaus Martha-Maria Halle gilt ab Mittwoch, den 29.06.2022, aufgrund der steigenden Inzidenzen ein Besuchsverbot
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
- In Absprache mit dem behandelnden Team sind Ausnahmen möglich. Insbesondere bei Schwerstkranken, Langzeitpatienten oder in akuten Situationen.
- Der Zutritt ins Krankenhaus erfolgt nur über die Rezeption am Haupteingang. Ein zertifizierter Corona-Test (Schnelltest oder PCR) ist erforderlich.
- Im gesamten Krankenhaus gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher. Das gilt auch für den Aufenthalt im Patienten-Zimmer. Darüber hinaus ist auch in Geländebereichen, in denen der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, eine FFP2-Maske zu tragen.
- Halten Sie bitte die Abstandsregeln ein.
- Beim Betreten des Krankenhauses und beim Betreten des Patientenzimmers ist eine Händedesinfektion durchzuführen
Ambulante Patientinnen und Patienten
- Ausdrücklich von den Besuchseinschränkungen ausgenommen sind alle Patientinnen und Patienten, die die Ambulanzen und Sprechstunden aufsuchen.
- Für Patienten der Ambulanzen wird eine Begleitperson im Bedarfsfall zugelassen. Die Begleitperson hat einen Mund-Nasenschutz oder eine FFP2 Maske zu tragen.
Besucherinnen und Besucher ohne Maske erhalten auch bei Vorlage eines Maskenbefreiungsattest keinen Zutritt.
Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung aller Regelungen für den sicheren Betrieb des Krankenhauses notwendig ist und dem Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden dient.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Team vom Krankenhaus Martha-Maria Halle