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Masken- und Testpflicht: Weitere Corona-Schutzvorgaben fallen

Krankenhaus
15.02.2023

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat das vorzeitige Ende der Masken- und Testpflicht für Mitarbeitende und Bewohner von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen beschlossen. Die letzte Schutzmaßnahme fällt am 7. April 2023.

Masken- und Testpflicht für Klinik-Personal fallen weg

Ab dem 1. März 2023 entfällt die Masken- und Testpflicht für alle Mitarbeitenden und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Diesen gemeinsamen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit.

Damit beendet der Gesetzgeber die Corona-Schutzvorgaben früher als ursprünglich geplant. Bislang war die Lockerung zum 7. April 2023 vorgesehen.

Maskenpflicht für Besucher bleibt bestehen

Doch es gibt eine Ausnahme: Besucher von Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen weiterhin eine Maske tragen. Dazu sagt Karl Lauterbach:

Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein.

Diese letzte Schutzregelung soll noch bis zum 7. April 2023 gelten und dann auslaufen. Eine Fortführung der Maskenpflicht sei nicht geplant.

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