Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
unser Gesundheitssystem steht vor grundlegenden Veränderungen, die Entwicklungen und Trends in der Medizin aufgreifen. Diese spielen auch bei unserem geplanten Zusammenschluss eine wichtige Rolle. In einer kleinen Serie stellen wir einige davon vor.
Heute: Ambulantisierung.
Ambulantisierung bedeutet, dass bislang stationär medizinische Leistungen überwiegend im ambulanten Bereich erbracht werden sollen. Das ist medizinisch sinnvoll, politisch so gewollt und im europäischen Ausland praktiziert. Warum Ambulantisierung?
Operations- und Therapieverfahren haben sich rasant weiterentwickelt und sind schonender geworden. So ist es oft nicht mehr zwingend nötig, stationär aufgenommen zu werden. Der Katalog für ambulantes Operieren (AOP) umfasst bisher knapp 2.900 Leistungen. Laut eines Gutachtens aus März 2022 könnten wiederum rund 2.500 Leistungen hinzukommen.
Die Folge: Ressourcen (Personal und Geld) können zielgerichteter dort eingesetzt werden, wo sie wirklich gebraucht werden – und vor allem den größten Sinn haben. Auch Patientinnen und Patienten profitieren. Schließlich will man nur dann ins Krankenhaus, wenn es wirklich zwingend nötig ist.
Auch die Bundespolitik hat diese Entwicklung erkannt. Die Reformbemühungen stehen daher unter dem Leitsatz „ambulant vor stationär“. Die geplante Gesundheitsreform sieht vor, dass bestimmte Eingriffe künftig sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor gleich vergütet werden sollen – sogenannte Hybrid-DRG´s. Darin liegt für Kliniken die Chance, für Patientinnen und Patienten attraktive ambulante Zentren aufzubauen, die sich z. B. mit vorhandenen Strukturen wie Medizinische Versorgungszentren verknüpfen lassen. Ein Beispiel dafür sind Überwachungsbetten.
Zudem bietet der ambulante Bereich attraktive Arbeitsbedingungen hinsichtlich von Arbeitszeitmodellen, Wunscharbeitszeiten und der Vereinbarung von Familie und Beruf.