Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
unser Gesundheitssystem steht vor grundlegenden Veränderungen, die Entwicklungen und Trends in der Medizin aufgreifen. Diese spielen auch bei unserem geplanten Zusammenschluss eine wichtige Rolle. In einer kleinen Serie stellen wir einige davon vor.
Heute: Krankenhausreform
Die Reform der stationären Versorgung durch Krankenhäuser ist bereits seit einigen Monaten ein beherrschendes Thema in der deutschen Politik. Mitte Juli hat sich Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit den Bundesländern, ohne deren Zustimmung das Vorhaben nicht umgesetzt werden kann, auf Eckpunkte geeinigt. Diese geben Kliniken allerdings keine Sicherheit in Ihrer Planung, da am Gesetz noch weitergearbeitet wird.
Worum geht es?
Die Krankenhausreform verfolgt drei zentrale Ziele im Gesundheitssystem:
- Medizinische Behandlung weniger an wirtschaftlichen Zielen orientieren
- Bürokratie reduzieren
- Behandlungsqualität sichern und steigern
Insgesamt sollen die Entwicklungen der modernen Medizin sowie die veränderten Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten wie auch von Mitarbeitenden besser berücksichtigt werden. Dabei spielen insbesondere die zunehmende Ambulantisierung und Spezialisierung eine Rolle, die wir in den letzten beiden Beiträgen erläutert haben.
Was ist geplant?
Die Vergütung von Leistungen in Krankenhäusern soll sich verändern. Aktuell gibt es für jede Leistung bzw. jeden Fall eine Vergütung, die Fallpauschale. Wie gut es einem Krankenhaus wirtschaftlich geht, hängt also wesentlich von der Zahl der Fälle ab und wie effizient die Behandlungen durchgeführt werden.
In Zukunft soll ein großer Teil der Kosten für die Bereitstellung von Personal, Medizintechnik, Notaufnahmen und weiteren Leistungen finanziert werden. Dafür werden einzelne Behandlungen in sogenannte Leistungsgruppen zusammengefasst. Für die jeweiligen Leistungsgruppen sind bestimmte Qualitätskriterien vorgesehen. Die Leistungsgruppen werden von den Gesundheitsministerien der Länder den jeweiligen Kliniken zugeordnet.
Diskutiert wird auch, die Qualität von Krankenhäusern auf Bundesebene durch sogenannte Level transparent zu machen. Vorgesehen sind Einstufungen von Kliniken von der Grundversorgung bis zur Maximalversorgung. Diese Stufen sollen Patientinnen und Patienten eine leichte Übersicht zu Qualität und verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten bieten. Darüber wird noch intensiv gestritten.
Was bedeutet das für unser geplantes Vorhaben?
Wie genau die Krankenhausreform in der Umsetzung aussehen wird, ist derzeit noch unklar. Klar ist: Wir beobachten die Entwicklungen in der Medizin und die Veränderungen von Bedürfnissen sowie Anforderungen schon seit Jahren sehr genau. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass sich die bisher strikt getrennte Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen verändern wird.
Daher haben wir – beide Häuser – uns gemeinsam entschlossen, unsere Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Mit unserem geplanten Vorhaben gestalten wir aktiv und aus Eigeninitiative heraus die Gesundheitsversorgung im Nürnberger Nordosten. Für die Region, Patientinnen und Patienten und Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sind auf die Umsetzung möglicher Reformschritte (z. B. Leistungsgruppen) gemeinsam besser vorbereitet als allein.
Auch die Bundespolitik hat diese Entwicklung erkannt. Die Reformbemühungen stehen daher unter dem Leitsatz „ambulant vor stationär“. Die geplante Gesundheitsreform sieht vor, dass bestimmte Eingriffe künftig sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor gleich vergütet werden sollen – sogenannte Hybrid-DRG´s. Darin liegt für Kliniken die Chance, für Patientinnen und Patienten attraktive ambulante Zentren aufzubauen, die sich z. B. mit vorhandenen Strukturen wie Medizinische Versorgungszentren verknüpfen lassen. Ein Beispiel dafür sind Überwachungsbetten.
Zudem bietet der ambulante Bereich attraktive Arbeitsbedingungen hinsichtlich von Arbeitszeitmodellen, Wunscharbeitszeiten und der Vereinbarung von Familie und Beruf.