Zurück

Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bei Martha-Maria

Diakoniewerk
24.03.2023

Martha-Maria benennt einen Menschenrechtsbeauftragten. Dies ist nicht nur eine Verpflichtung aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflicht-Gesetz. Für das Unternehmen Menschlichkeit ist es auch ein Herzensangelegenheit, die Menschenrechte zu beachten und zu fördern. Der neue Beauftragte ist nicht weisungsgebunden und arbeitet unabhängig.

Martha-Maria stellt sich der gesellschaftlichen Verantwortung

Für Martha-Maria ist das Engagement in den Bereichen Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit selbstverständlich und gehört zur Unternehmensphilosophie. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat das Ziel, Menschenrechte und Umwelt zu schützen. Martha-Maria unterstützt dieses Ziel und kommt seinen gesellschaftlichen Verpflichtungen, der Corporate Social Responsibility, gerne nach.

Beschwerdemanagement - Martha-Maria ist offen für Feedback

Das Wohlergehen der uns anvertrauten und mit uns verbundenen Menschen liegt uns seit jeher am Herzen. Unsere Patienten, Bewohner, Besucher, Gäste und Mitarbeitende sollen bei Martha-Maria immer mit der gebotenen Wertschätzung behandelt werden. Sollten Sie in ihren Menschenrechten verletzt werden, so ist das für uns nicht hinnehmbar.

Deshalb finden Sie bei Martha-Maria in allen Einrichtungen Briefkästen und/oder Feedbackboxen, in denen Sie Lob und Beschwerden weitergeben können – gegebenenfalls auch anonym. Ihr Feedback dazu ist uns wichtig.

Die Feedback-Möglichkeiten wurden erweitert

Ein sorgfältiger Umgang mit Beschwerden ist in unserem Unternehmen schon lange Bestandteil und gehört zu den Faktoren, die zu unserem Erfolg beitragen. Für unterschiedliche Anliegen sind bereits Beauftragte benannt (zum Beispiel: Gleichstellung, Anti-Rassismus).

Die bestehenden Möglichkeiten sind nun – entsprechend den Vorgaben des Lieferketten­sorgfaltspflichtengesetzes – um einen Menschenrechtsbeauftragten erweitert worden. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hat das Ziel, Menschenrechte und Umwelt zu schützen. Martha-Maria unterstützt dieses Ziel und kommt seinen Verpflichtungen der Corporate Social Responsibility gerne nach.

Sie können sich daher ab sofort mit Anliegen rund um etwaige Verstöße gegen die Schutzrechte des Lieferketten­sorgfaltspflichtengesetzes an Herrn Pastor Martin Jäger wenden:

Auch postalisch können Sie Ihre Anliegen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz an uns richten:

Diakoniewerk Martha-Maria
Stichwort: Menschenrechte
Stadenstraße 58
90491 Nürnberg

Weisungsunabhängig und vertraulich

Menschenrechtsbeauftragte sind von Weisungen unabhängig. Anliegen zum Lieferkettensorgfalts­pflichten­gesetz werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.

Um etwaige Missstände beheben zu können, kann es erforderlich sein, dass eingehende Meldungen (anonymisiert) an das Beschwerde-Management der betroffenen Einrichtung weitergegeben werden.

Weitergehende Informationen finden Sie in der anhängenden Verfahrensordnung für das Beschwerde­verfahren gemäß §8 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten.

Unterstützung gesucht

Unterstützen Sie unsere gemeinnützigen Projekte. Projekte kennenlernen

Das sind wir Standorte
Zurück
Einrichtungen
Zurück
Eben-Ezer-Kirche Arbeitgeber Stellenangebote Kontakt und Anfahrt
Karriere Alle Infos Alle Jobs